Neues Depot

So funktioniert Depotwechsel

Neues DepotBei der Auswahl eines Depots für die Abwicklung von Wertpapiergeschäften und der Verwaltung von Wertpapieren spielen im Grunde ähnliche Gesichtspunkte eine Rolle , wie bei der Kaufentscheidung für ein bestimmtes Auto oder der Entscheidung für oder gegen einen Wechsel des Telefonanbieters: Zunächst gibt es eine riesige Auswahl von Möglichkeiten die dem Konsumenten zur Verfügung steht. In der Regel nutzen wir bereits ein Fahrzeug und sind Kunde bei einer Telefongesellschaft. Die erste Frage, die man sich in diesem Zusammenhang stellen sollte, ist die, ob ein Wechsel den Aufwand überhaupt lohnt. Um dies festzustellen und um das beste Angebot zu finden, bedarf es zunächst erst einmal eines gewissen Aufwandes. Hierbei sind vor allem zwei Aspekte von Bedeutung, welche für die richtige Entscheidung betrachtet werden sollten. Zum einen sollte das eigene Nutzungsverhalten sowie die individuellen Ansprüche objektiv und ehrlich eingeschätzt werden. Vor diesem Hintergrund ist dann wiederum die Frage entscheidend, ob das neue Angebot diesen Ansprüchen genügt, ob es mehr bietet oder ob es bei gleicher Leistung möglicherweise weniger kostet. Im Prinzip verhält es sich in Bezug auf ein Depot für den Handel mit und die Verwaltung von Wertpapieren nicht anders. Man vergleicht Konditionen, Leistungen und Service und prüft, welchen zusätzlichen Nutzen ein bestimmter Anbieter in Bezug auf die eigenen Ansprüche bietet.

Gerade für Depotinhaber, die über eine längere Erfahrung in Bezug auf die Nutzung ihres Depots verfügen, lohnt es sich durchaus, einmal resümierend und kritisch das eigene Nutzungsverhalten zu reflektieren und zu fragen, welche Angebote tatsächlich genutzt wurden und welche Leistungen möglicherweise fehlen. Wird man diesbezüglich fündig, sollte man über die Kündigung des bestehenden Depots sowie die Eröffnung eines neuen nachdenken. Möglich ist natürlich auch, dass man die im Depot vorhandenen Positionen vollständig auflöst, da das Geld nun für die Rente oder ein besonderes Vorhaben benötigt wird. Auch dann sollte man sich fragen, ob die weitere Unterhaltung eines Depots wirklich sinnvoll ist und ob es nicht gekündigt werden sollte. Denn wer allein aus Trägheit sein Depot nicht kündigt, zahlt möglicherweise über Jahre eine Gebühr für einen Service, den er nie in Anspruch nimmt. In beiden Fällen, also dem Wechsel des Depots zu einem anderen Anbieter oder der vorübergehenden oder auch endgültigen Aussetzung von Aktivitäten an der Börse, muss der Inhaber sein Depot rechtwirksam kündigen. Was bei einer Kündigung bzw. einem darauf folgenden Wechsel zu beachten ist, soll in den folgenden Abschnitten erläutert werden.

Warum überhaupt wechseln?

VorteileIm Prinzip gibt es bei der Führung eines Depots zwei entscheidende Größen: Die festen Kosten für die Führung des Depots sowie die variablen Kosten, die bei einzelnen Transaktionen, also Aktienkäufen und Verkäufen, anfallen. Ein Wechsel kann sich allein schon deswegen bezahlt machen, weil sich das spezifische Verhalten des Inhabers ändert, oder ohnehin nie ein Muster angenommen hat, wie es ursprünglich geplant war. Jemand, der etwa auf eine Art „Flatrate-Angebot“ eingegangen ist, dann aber feststellt, dass er tatsächlich nur sehr selten handelt, sollte überdenken, ob er nicht zu einem Anbieter mit niedrigen Führungsgebühren und höheren Transaktionskosten wechseln sollte, da diese variablen Gebühren bei geringer Aktivität in der Summe weniger ins Gewicht fallen. Im Internet gibt es mittlerweile auch hierfür verschiedenen Vergleichsprotale, die das Nutzerverhalten prüfen und den passenden Anbieter ermitteln. Ein weiterer Aspekt kann der Service sein, der von den Brokern angeboten wird. Gehört ein professioneller Service zum Gesamtpaket, sollte man sich fragen, ob und wie oft dieser tatsächlich in Anspruch genommen wurde. Andersherum ist aber auch die Frage von Bedeutung, ob man sich hin und wieder einen Berater an seiner Seite wünschen würde, den es bei dem bestehenden, dafür günstigem Angebot nicht gibt. Grundsätzlich anzuraten ist darüber hinaus, die Entscheidung für einen neuen Broker ruhig noch einmal zu überschlafen und nicht gleich auf das erstbeste Angebot einzugehen. Auch wenn mitunter verlockende Boni für den Wechsel locken, die angeblich nicht mehr lange gelten, hat man einen Schnellschuss hier schneller bereut als man denkt. Zwar betragen die Kündigungsfristen selten mehr als einen Monat, allerdings kosten Kündigung und Wechsel eine Menge an Zeit und Nerven. Hinzu kommt, dass in einer gewissen Phase des Depotwechsels auch nicht gehandelt werden kann. Diese zusätzlichen Belastungen sollte man vermeiden, indem etwas mehr Zeit in die Auswahl des richtigen Anbieters investiert wird. Eine mögliche „Falle“ sind besonders günstige Einstiegsoptionen, die dann aber nach einer gewissen anfängliche Frist nicht mehr gelten. Wenn man nicht plant, in den nächsten Jahren ein reges Depotanbieter – Hopping zu betrieben, empfiehlt es sich, die tatsächlichen, also nicht die vergünstigten Konditionen für Neukunden heranzuziehen. Dies gilt darüber hinaus für günstige Zusatzkonditionen wie Zinsen auf Tagesgeld oder ein kostenloses Girokonto. Insgesamt sollte das Gesamtpaket stimmen. Wenn diese Konditionen überzeugen, spricht allerdings auch nichts dagegen, sich für ein günstiges Angebot zu entscheiden.

Wie läuft der Wechsel ab

DepotwechselHat man sich letztendlich zu einem Wechsel entschieden, kommt man nicht umhin, das alte, bisher genutzte Depot zu kündigen. Formal stellt sich dieses Vorhaben recht einfach dar, allerdings lauern auch Fallstricke, die man kennen und beachten sollte.

Institute und Bankhäuser welche die Depots anbieten, sind rechtlich verpflichtet, ein entsprechendes Formular für die Kündigung vorzuhalten. In der Regel erhält man diese Kündigungsformulare über die jeweilige Webseite des Institutes zum Download. Wer auf Nummer sicher gehen will, setzt sich telefonisch mit seinem Anbieter in Verbindung um alle notwendigen Unterlagen anzufordern. Grundsätzlich sollten Anleger wissen, dass nur die schriftliche Kündigung per Brief rechtlich verbindlich ist. Für besonders sicherheitsbewusste Kunden besteht die Möglichkeit, das Kündigungsformular gleich per Einschreiben einzuschicken. Allerdings versenden die Unternehmen in aller Regel ein Bestätigungsschreiben, mit welchem die Kündigung, sowie deren Zeitpunkt später verbindlich nachgewiesen werden können, wenn zu Unstimmigkeiten kommen sollte. Erst wenn diese schriftliche Bestätigung ausbleibt, sollte man unbedingt nachhaken. Grundsätzlich ist es auch möglich, die Kündigung in einem formlosen Schreiben zu übermitteln, allerdings besteht hier die Gefahr, dass notwendige Angaben fehlen und die Kündigung aufgrund von formalen Fehlern nicht gültig ist und daher nicht anerkannt wird. In jedem Fall müssen ausreichend Informationen geliefert werden, um den Depotinhaber zweifelsfrei zu identifizieren, das heißt es müssen Angaben wie Name, Adresse und Geburtsdatum enthalten sein. Darüber hinaus darf die Kontonummer des Depots nicht fehlen. Viele Depots bestehen aus mehreren Konten und Unterkonten. Auch diese müssen bei einer Kündigung mit ihrer Kontonummer eindeutig benannt werden.

Von Bedeutung ist darüber hinaus die Frage, was mit den im Depot befindlichen Positionen passieren soll. Nur wenn der Inhaber bereits alle Positionen aufgelöst haben sollte, erübrigt sich dieses Problem. Andernfalls ergeben sich möglicherweise weitere Fragen. Dies kann etwa der Fall sein, wenn in fremden Währungen notierende Positionen aufgelöst werden sollen und geklärt werden muss, in welcher Währung diese endgültig übertragen werden sollen. Im Kündigungsschreiben muss in solchen Fällen zwingend festgehalten werden, in welcher Währung die Wertübertragung abgewickelt werden soll. Ebenso entscheidend ist die Frage, wie mit den im Depot befindlichen Wertpapieren verfahren werden soll. Im Grund bestehen dabei die beiden Möglichkeiten, die Positionen komplett aufzulösen und den Erlös auf ein Referenzkonto zu überweisen.

Bei einem Wechsel des Depots ist es aber wahrscheinlicher, dass die Positionen auf das neue Depot übertragen werden. Um dies zu ermöglichen, ist es wichtig, die Kontonummer und den Namen des Instituts zu nennen, bei dem das neue Depot eingerichtet werden soll bzw. wurde. Hierfür muss allerdings bereits ein neues Depot eröffnet worden sein. Dieser Vorgang wird im nun abschließenden Kapitel dargestellt.

Depoteröffnung

Dieser Vorgang ist im Prinzip ebenfalls mit dem Ausfüllen weniger Formulare erledigt. Diese können, wie bei der Kündigung telefonisch, per Post oder auch per Email angefordert werden. Zumeist stehen die Unterlagen aber zum Dowonload zur Verfügung, so dass man diese nur herunterladen, ausdrucken und ausfüllen braucht. Hier sind in Bezug auf die kontoführende Person ebenfalls die gängigen Personendaten aufzuführen. Hinzu kommt jedoch das verpflichtende Verfahren der Identitätsfeststellung, welches von den Anbietern zum Teil unterschiedlich gehandhabt wird. Handelt es sich dabei um eine Direktbank ohne eigene Filialen, kann der Identitätsnachweis durch eine Kopie des Reisepasses oder des Personalausweises erfolgen. Bei einigen Banken gibt es die Möglichkeit, diesen Nachweis persönlich in der Filiale zu erbringen. Die meisten Online-Broker nutzen allerdings das sogenannte Post-Ident Verfahren, bei dem die Identifikation an einem Postschalter durch den Mitarbeiter vor Ort vorgenommen wird. Für den Fall, dass das Depot bei einer regulären Filialbank eröffnet wird, erfolgt der Nachweis ganz traditionell vor Ort. Zu beachten ist in jeden Fall, dass eine Nutzung des Kontos erst erfolgen kann, wenn diese persönliche Identifizierung, die vom Gesetzgeber vorgeschrieben ist, abgeschlossen ist.

Erst dann kann der sogenannte Depotübertrag starten. Im Prinzip passiert dabei nichts weiter, als dass die Positionen des alten Depots auf das neue Depot übertragen werden. In der Regel werden Kündigung und Eröffnung parallel erfolgen und sollten weitgehend reibungslos ablaufen. In vielen Fällen bieten die Institute auch ihre Unterstützung und zusätzlichen Service beim Wechsel an, etwa indem anfallende Gebühren übernommen werden. In vielen Fällen erledigt auch der neue Anbieter einen Großteil der anfallenden Bürokratie und der Nutzer muss lediglich eine Unterschrift leisten.

Gleichwohl ist der Wechsel in der Regel nicht an einem Tag erledigt. Das liegt zunächst an der Kündigungsfrist des alten Anbieters, welche man in den allgemeinen Geschäftsbedingungen erfragen kann. Die Kündigungsfrist sollte daher auch ein Auswahlkriterium für ein neues Depot sein, um im Zweifelsfall einen schnellen späteren Wechsel zu ermöglichen.

Mit dem Übertrag ist der Depotwechsel im Prinzip erledigt, allerdings sollten alsbald die sogenannten Einstandspreise angepasst werden. Die Einstandspreise sind diejenigen Preise, zu denen die Werte ursprünglich einmal eingekauft wurden. Dies ist aus mehreren Gründen notwendig. Zum einen lässt sich nur so die tatsächliche Wertentwicklung einzelner Positionen nachvollziehen. Darüber hinaus ist diese Information auch für die Ermittlung der korrekten Höhe der fälligen Abgeltungsteuer relevant, bei der ein etwaiger Gewinn aus Aktienverkäufen besteuert wird. Auch bei negativer Wertentwicklung kann die Differenz zum Einstandspreis steuermindernd geltend gemacht werden. Im Idealfall wurden diese Werte original vom vorherigen Anbieter übernommen, allerdings klappt dies nicht immer.

Aus diesem Grund sollten alsbald die im neuen Depot hinterlegten Einstandspreise überprüft und gegebenenfalls korrigiert werden. Dies geschieht normalerweise händisch über eine Eingabemaske. Mit dieser Maßnahme sollte der Depotwechsel erfolgreich abgeschlossen sein und der reguläre Handel beim neuen Anbieter kann beginnen.